Fragen & Antworten

S-Vorteilswelt

  • Ich möchte am Mehrwert-Programm teilnehmen. Was muss ich tun?

    Lassen Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) für die Teilnahme an der S-Vorteilswelt hier online registrieren.

    Haben Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) für die Teilnahme an der S-Vorteilswelt freigeschaltet, können Sie sich nach 2 Arbeitstagen mit den Daten Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) einfach hier online für die Nutzung des Mehr.Giro-Online-Portals registrieren.

    Sie haben keine Sparkassen-Card (Debitkarte)? Bitte sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter.

  • Ist meine Teilnahme mit Kosten für mich verbunden?

    Für S-Cashback und das Premium-Paket ist ein Mehr.Giro-Konto Voraussetzung.

    Ihre Teilnahme an S-Cashback ist für Sie kostenfrei (Freischaltung Sparkassen-Card (Debitkarte) und Sparkassen-Kreditkarte notwendig). Das Premium-Paket ist zubuchbar für 2,90 Euro im Monat bzw. 1,95 Euro im Monat.

  • Was passiert mit meinen Kundendaten?

    Die Daten werden an die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG übertragen, die als Dienstleister für die Sparkasse tätig ist. Sie werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie erhalten ggf. im Auftrag der Sparkasse besondere Angebote zum Mehrwert-Programm. Weiterführende Informationen können Sie den Allgemeinen Teilnahmedingungen (ATB) entnehmen.

  • Gibt es Kündigungsfristen bei der Teilnahme am Mehrwert-Programm?

    Sie können der Nutzung des Kundenportals jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen und gegenüber der Sparkasse oder der S-MM mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die die Sparkasse ihren Kunden über das Portal zur Verfügung stellt, nicht mehr möglich. Im Falle einer Kündigung ist das im Vorteilsaccount gesammelte Cashback durch Sie vorab einzulösen oder die Auszahlung zu beauftragen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen und ist an die Sparkasse oder die S-MM zu richten.

  • Kann mein Ehepartner auch teilnehmen?

    Sofern Ihr Ehepartner Inhaber eines Mehr.Giro-Kontos der Sparkasse oder Mitinhaber Ihres Mehr.Giro-Kontos der Sparkasse ist, kann er teilnehmen.

  • Ich möchte das Premium-Paket nutzen. Was muss ich tun?

    Für das Premium-Paket ist ein Mehr.Giro-Konto Voraussetzung. Wechseln Sie in nur wenigen Schritten online Ihr Konto und beantragen Sie gleich das Premium-Paket mit. Wenn Sie bereits ein Mehr.Giro-Konto haben, beantragen Sie nur das Premium-Paket.

     ->   Jetzt Kontomodell wechseln oder Premium-Paket abschließen

S-Cashback Online

  • Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?

    Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.

  • Trotz Einkauf wurde mir kein Cashback gutgeschrieben – woran kann das liegen?

    Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.

  • Warum wird mir ein abweichender Einkaufs- oder Cashback-Betrag ausgewiesen?

    Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.

S-Ticketservice

  • Wie funktioniert das mit der Rückvergütung?

    Sie erhalten eine Ticket-Rückvergütung innerhalb von 28 Tagen nach der Buchung auf Ihrem Vorteilskonto in der S-Vorteilswelt gutgeschrieben. Der Betrag wird zunächst als "vorgemerkt" angezeigt. 28 Tage nach erfolgter Veranstaltung können Sie dann über den Betrag verfügen. Wird die Buchung storniert, kann auf die Stornogebühren keine Rückvergütung gewährt werden. Bereits rabattierte Vorteilstickets sind von der Rückvergütung ausgeschlossen.

  • Wie buche ich Tickets?

    Buchen Sie ganz einfach online in der Rubrik S-Ticketservice oder telefonisch unter der Nummer 05121 871-5000.

ISIC-Studentenausweis

S-Cyberschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Welche Laufzeit hat der S-Cyberschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Sollte derCyberschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sollten Sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

  • Wer ist der Risikoträger?

    Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug): Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet, Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten, Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten, Sperrung von Konten und Karten, Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern), Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing sowie Telefonische Erstberatung.

  • Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch: max. 1.000 Euro je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 Euro. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 Euro je Versicherungsfall. Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters. Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 Euro pro Kalenderjahr. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche. Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. Euro zzgl. MwSt. pro Rechtsschutzfall

  • Was ist nicht versichert?

    Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn Verkäufer:in bzw. Käufer:in einen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz haben- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    - Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.- Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.- Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.- Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.

Gamingversicherung

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss der Gaming Versicherung zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.

  • Welche Laufzeit hat die Gaming Versicherung als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Mit der Gaming Versicherung als Zukaufpaket besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Gaming Versicherung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.

  • Wie unterscheiden sich die Vertragsvarianten Expert und professional?

    Die Varianten unterscheiden sich in den Versicherungsummen:
    Expert: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € pro Jahr
    Professional: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 7.500 € pro Jahr. Zusätzlich abgesichert ist in der Variante Professional: Technischer Fortschritt, Zahlung von bis zu 150 € bei Verschleiß, Schäden bei privatem Transport, unsachgemäße Handhabung (z. B. Fehlbedienung)

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Versicherungseistung kann nur in Deutschland erbracht werden.

  • Für welche Geräte gilt der Versicherungsschutz?

    Versichert sind folgende Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik:
    - Desktop-PCs
    - Laptops
    - Spielekonsolen
    - Monitore
    - Peripherie-Geräte (z. B. Gamepads, Mäuse, Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen)

  • Welche Risiken sind in der Gaming-Versicherung abgesichert?

     Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Geräte zerstört oder beschädigt werden oder Ihnen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.

  • Welche Risiken sind NICHT versichert?

    Nicht versichert sind mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches. Außerdem nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte und reimportierte Geräte sowie Geräte, die älter als 48 Monate ab Neukaufdatum sind

  • Welche Leistungen beinhaltet die Gaming Versicherung?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Gaming-Versicherung. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Gaming-Versicherung:
    Versichert sind elektronische GamingGeräte des privaten Gebrauchs, z.B. Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Monitore und Peripherie-Geräte.
    Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional". Je Versicherungsjahr übernehmen wir maximal zwei Versicherungsfälle.
    Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, maximal 190 € zzgl. USt pro Beratung.

    Zur Sicherheit der Kundendaten bieten wir einen ID-Check via http://oerag.cyber-fuchs4gamer.de/ an. Hierfür erhält der Kunde bei Vertragsabschluss einen individuellen Code, mit dem er einen kostenlosen ID-Check in Anspruch nehmen kann.

  • Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Die Versicherungssumme im Schadenfall beträgt für alle Geräte maximal 2.500€ für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional".
    Der Wiederbeschaffungswert für die versicherten Geräte wird wie folgt berechnet:
    Alter des Gerätes (beginnend ab Neukaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als %-Angabe vom Neu-Kaufpreis)

    unter 1 Jahr 90 %
    zwischen 1 und 2 Jahren 70 %
    zwischen 2 und 3 Jahren 50 %
    zwischen 3 und 4 Jahren 30 %

    Der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
    begrenzt.

  • Welche Verpflichtungen hat der Kunde?

    Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
    Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Ein Schadenfall kann online in der S-Vorteilswelt gemeldet werden. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 24 h und 365 Tage im Jahre erreichbar.

Gebäudeschutzbrief

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss des Gebäudeschutzbriefes zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.

  • Welche Laufzeit hat der Gebäudeschutzbrief und wie ist die Kündigungsfrist?

    Es besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Gebäudeschutzbrief verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.

  • Wer ist versichert?

    Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Zukaufpaket mit dem Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrags zum Gebäudeschutzbrief abgeschlossen haben und damit versicherte Person geworden sind.

    Ferner erhalten die Personen, die mit Ihnen als versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands. Versicherungsort ist der Hauptwohnsitz des Kunden (Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus)

  • Welche Leistungen beinhaltet der Gebäudeschutzbrief?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Gebäudeschutzbrief.
    Folgende Leistungen sind Bestandteil des Gebäudeschutzbriefes (Auszug): Assistanceleistungen im Notfall: Rohrreinigungsservice, Heizungs-Installateurservice, Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten etc.
    Zudem ist eine telefonische Rechtsberatung sowie unser S-Fundservice (1 Schlüsselanhänger pro Vertrag) inkludiert. Maximal 2 Versicherungsfälle pro Jahr und max. 500 € pro Versicherungsfall werden übernommen. Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt werden in in Höhe von max. 190 € zzgl. UST pro Rechtsschutzfall übernommen.

  • Wie kann ich den Schlüsselfundservice nutzen?

    Wenn ein Kunde einen Gebäudeschutzbrief abgeschlossen hat, erhält er automatisch einen Schlüsselanhänger. Dieser enthält eine individuelle Registrierungsnummer, die der Kunde dann zur Registrierung in der S-VW auf der Leistungsseite vornehmen kann. Sollte ein Schlüssel gefunden werden, hat der Finder die Möglichkeite, den Fund auf www.s-fundservice.de zu registrieren. 

  • Welche Risiken sind versichert?

    Wir bieten Ihnen einen Gebäudeschutzbrief mit einer Vielzahl von Service-Diensten für Ihre ständig bewohnte Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus (Hauptwohnsitz) an. Damit unterstützen wir Sie in Notfällen. Für die erforderlichen Notreparaturen vermitteln wir die entsprechenden Fachfirmen und übernehmen die Kosten.

  • Was ist nicht versichert?

    Schäden, die in Nebenwohnsitzen, also in nicht ständig bewohnten Objekten entstehen, sind nicht versichert.

  • Welche Verpflichtungen hat der Kunde?

    Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
    Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Ein Schadenfall kann telefonisch unter der Rufnummer 0345/ 570295-4914  melden. Diese Nummer ist 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 ebenfalls 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar.

Schlüsselfund-Service

  • Was passiert, wenn ich einen registrierten Schlüssel verloren habe?

    Geht Ihr Schlüsselbund einmal verloren, kann der ehrliche Finder diesen einfach in den nächsten Briefkasten werfen. Anhand der Code-Nummer können Sie als Inhaber der Schlüssel identifiziert werden. Sie werden umgehend über den Fund informiert und erhalten Ihren Schlüssel zurück.

Haustierschutz

  • Welche Tiere kann ich versichern?

    Sie können mit dem Haustierschutz ausschließlich Hunde oder Katzen, unabhängig von der Rasse, versichern.

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Welche Laufzeit hat der Haustierschutz und wie ist die Kündigungsfrist?

    Sie haben ab Abschluss des Vertrages Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Haustierschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz besteht deutschlandweit.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mein Tier versichert ist?

    Um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze in der S-Vorteilswelt unter dem Menüpunkt „Haustierschutz“ einmalig registrieren. Hierfür sind lediglich Art des Tieres (Hund oder Katze), Rasse und Name des Tiers erforderlich.

  • Kann ich auch mehrere Tiere versicheren?

    Sie können einen Versicherungsvertrag pro Haustier abschließen, die Anzahl der Haustierschutz-Verträge ist dabei nicht limitiert.

  • Was ist beim Haustierschutz nicht versichert?

    Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel, wenn Sie arglistig hinsichtlich Umständentäuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Haustierschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Haustierschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Haustiersschutzes (Auszug): Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Krankheit oder Tod eines Ihrer Hunde oder Katzen: 24/7-Notfallhotline, digitale Tierarztsprechstunde, Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Tieres im Notfall, Übernahme von Kremierungskosten, psychologische Beratung nach Tod des Tieres (Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die telefonische Meldung des Versicherungsfalls über unsere 24-Stunden-Hotline), Übernahme der Fahrtkosten der Tierärztin/des Tierarztes bei Hausbesuchen, Übernahme der Fahrtkosten für den Transport des Haustieres zur Tierärztin/zum Tierarzt sowie Übernahme der Kosten für die Bergung des Tieres.

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?

    Die Versicherungssumme beträgt maximal 500 Euro pro Jahr.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0345 570295-4694 melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.

Ticketschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Ticketschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.

  • Was ist nicht versichert?

    Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.

  • Welche Laufzeit hat der Ticketschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

Bike-Mobilitätsschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Für welche Fahrräder gilt der Versicherungsschutz?

    Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, Pedelec und E-Bike, das im Eigentum der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.

  • Welche Risiken sind beim Bike-Mobilitätsschutz abgesichert?

    Sie sind abgesichert nach Beschädigungen Ihres Fahrrads durch Sie selbst oder Dritte, nach Diebstahl Ihres Fahrrads, nach einem Unfall (Sturz), nach  Reifenpanne oder mechanischen Mängeln mit Ihrem Fahrrad.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Bike-Mobilitätsschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Bike-Mobilitätsschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bike-Mobilitätsschutz (Auszug):

    -24h-Notfall-Service
    -Schnelle Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit inkl. Werkstattvermittlung
    -Mobile Pannenhilfe am Wohnort und im Urlaub
    -Mobilitätsgarantie
    -Abschleppdienst für das Fahrrad inkl. Fahrservice zum Wohn- oder Zielort
    -Organisation und Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes bei Verlust des Fahrradschlüssels
    -Nach Panne oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für Übernachtungen im nächstliegendem Hotel
    -Bergung des Fahrrads inkl. Gepäck infolge eines Unfalls
    -Fahrrad-Rücktransport, Kostenübernahme für den Rücktransport zum Wohnort
    -Verschrottung
    -Organisation und Kostenübernahme für Verschrottung im europäischen Ausland


  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0211 5065 45455  melden. Diese Nummer ist 24 Stunden und 365 Tage pro Jahr erreichbar.

  • Welche Laufzeit hat der Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Bike-Mobilitätsschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Bike-Mobilitätsschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

Mietwagenschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Mietwagenschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.

  • Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
    Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
    Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.

  • Welche Laufzeit hat der Mietwagenschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.

Ihr Kontakt zu uns.

Mehr.Giro-Hotline05121 871-5000

(montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)


E-Mail-Kontakt

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